GBS-Geschäftsbericht 2017 - page 7

soll mit einer Überarbeitung bzw. Anpassung der
Hessischen Bauordnung (HBO) auch rechtlich ein
Rahmen geschaffen werden, der langfristig zu einer
Beschleunigung und Verschlankung von Verfahren
und der Senkung von Baukosten und damit letztlich
zu einer gesteigerten Bautätigkeit beitragen soll.
Wie die Verantwortlichen in unserem Regional-
verband werten auch wir die vorgelegte Fassung als
Schritt in die richtige Richtung. So ist etwa die ge-
plante Einführung eines elektronischen Baugeneh-
migungsverfahrens ebenso zu begrüßen wie die
vorgeschlagene Lockerung der Vorgaben bezüglich
der Stellplatzpflicht, die es Kommunen zukünftig
ermöglichen soll, Gebäude aufzustocken, ohne
zwingend zusätzliche Parkflächen schaffen zu
müssen. Als nachteilig hingegen erachten wir vor
allem, dass der Entwurf nach wie vor keine Mög-
lichkeiten zur Einführung und Umsetzung des seri-
ellen und modularen Bauens bietet, das etwa in der
nordrhein-westfälischen Landesbauordnung be-
reits seit einiger Zeit verankert ist.
Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Woh-
nen und Bauen und der Arbeitsgemeinschaft der
Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen ha-
ben wiederholt auf das enorme Potenzial eines sol-
chen systematisierten Bauens hingewiesen, bei
dem Module – wie zum Beispiel Badzellen oder so-
genannte Sandwich-Paneele für die Fassade – in-
dustriell vorgefertigt werden könnten und auf der
Baustelle nur noch montiert werden müssten. Dies
würde nicht nur Zeit, sondern auch Kosten sparen
und so letztlich dazu beitragen, die Mietpreise auf
einem sozialverträglichen Niveau zu halten. Zudem
müsste für Bauten dieser Art nicht mehr in jeder
Kommune eine eigene Genehmigung eingeholt
werden, was auch die kommunale Verwaltung er-
heblich entlasten würde.
Richtlinien für Systembauten sind in der Hessi-
schen Bauordnung bislang allerdings nicht veran-
kert und bedauerlicherweise wird auch die Novelle
der HBO bezüglich dieses Punktes keinen Fort-
schritt bringen. Wir können uns dem Urteil unseres
Verbandsdirektors Dr. Axel Tausendpfund daher
nur anschließen, der im Rahmen der parlamentari-
schen Anhörung im Januar 2018 erklärte, die Politik
nutze mit dem vorgelegten Entwurf die Chance auf
eine zukunftsfähige Anpassung des hessischen
Baurechts nur in Teilen.
Das Thema „Wohnen“ wird nach Ankündigung
zahlreicher führender hessischer Politiker auch im
bevorstehenden Landtagswahlkampf einen zentra-
len Stellenwert einnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass
aus diesem Diskurs langfristig eine zukunftswei-
sende Wende im Hinblick auf die HBO sowie attrak-
tivere Konditionen für die Förderung des sozialen
Wohnungsbaus in Hessen erwachsen, um geeignete
Rahmenbedingungen zur verstärkten Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit gerin-
gen und mittleren Einkommen zu etablieren.
1.3 Unsere Region
Die erwähnte Verengung des politischen Interesses
auf Ballungszentren äußert sich in Hessen vor allem
in der Fokussierung auf die Rhein-Main-Region mit
Frankfurt als Anziehungspunkt. Dabei ist gerade
Mittelhessen eine Region, die als Standort im er-
weiterten Einzugsgebiet der Metropolregion Rhein-
Main zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung
gewinnt. Zwar prognostiziert das Institut für Woh-
nen und Umwelt auch in unserer Region langfristig
einen Bevölkerungsrückgang, von der vielberufenen
Derzeitige Bautätigkeit und zukünftiger
Wohnungsbedarf bis 2020
Fertigstellungen und Baugenehmigungen seit 2002
©
GdW Schrader 15.01.2018
500.000
450.000
400.000
350.000
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
353.000
Baugenehmigungen
Neubaubedarf p.a.
(2015-2020)
bei Berücksichtigung
des aufgestauten
Nachholbedarfs
und der Flüchtlings-
zuwanderung
Wohnungen
Bautätigkeit
Bedarfsprognose
Baufertigstellungen
326.000
400.000
Quelle: Statistisches Bundesamt, FS 5 – Reihe 1 Bautätigkeit,
2017 eigene Berechnung, 2018 eigene Prognose
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
349.000
319.000
7
GESCHÄFTSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
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