GBS Magazin 11-2013 - page 6

GBS Herborn
Magazin 2013
Wir bitten um Mithilfe!
Leider kommt es in der letzten Zeit vermehrt vor, dass Sperrmüll – ungeachtet der
Abfuhrtermine – einfach an die Müllplätze gestellt wird. Da dies für die Anwoh-
ner sehr unansehnlich sowie ärgerlich ist, bitten wir Sie, sich bei Beobachtun-
gen künftig an die Mitarbeiter der Gesellschaften zu wenden. Nur so haben
wir eine reelle Chance, den oder die Übeltäter ausfindig zu machen. Natür-
lich werden Ihre Hinweise anonym behandelt. Sollte der Sperrmüll nicht
zugeordnet werden können, sind wir leider gezwungen, die Kosten des Ab-
transportes dafür auf die anliegenden Häuser zu verteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Das neue SEPA-Lastschriftverfahren
Gemäß der EU-Verordnung 260/2012 gilt nun bald ab 01.
Februar 2014 europaweit das SEPA-Lastschriftverfahren.
Es wird das bisher uns bekannte gültige Lastschriftver-
fahren ersetzen.
Das neue SEPA-Verfahren wird europaweit eingeführt.
Anstelle der uns bekannten Kontonummer und Bankleit-
zahl treten nun IBAN und BIC. Beide Angaben können Sie
Ihrem Bankkontoauszug entnehmen. Für die korrekte Er-
teilung und Verwendung einer SEPA-Lastschrift muss ein
gültiges Mandat (früher: Einzugsermächtigung) vorliegen.
Wichtig für Sie und uns ist zu wissen, dass aufgrund der
erhöhten Sicherheitsaspekte, die das SEPA-Lastschrift-
verfahren mit sich bringt, kurzfristige Änderungen der
Bankverbindung oder die Neuerteilung eines Mandats wie
bisher nicht mehr möglich sind.
Bei der Abbuchung eines Betrages durch ein gültiges Man-
dat im SEPA-Lastschriftverfahren muss dies dem Zah-
lungspflichtigen (Kontoinhaber) mindestens 14 Tage vor
dem konkreten Einzug vom Zahlungsempfänger angezeigt
werden. Diese Mitteilung muss durch uns nur einmalig er-
folgen, da es sich bei Ihrer Mietzahlung um einen wieder-
kehrenden Einzug handelt. Bei einer Änderung des Abbu-
chungsbetrages wird eine erneute Ankündigung erfolgen.
Die Änderung Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) kann
nun auch nicht mehr formlos erfolgen. Vielmehr erhalten
Sie durch uns ein neues Mandat, welches Sie uns schnellst-
möglich unterzeichnet zurücksenden. Nur wenn uns ein
neues Mandat circa einen Monat vor Auslösung der ersten
Lastschrift vorliegt, kann die Belastung Ihres Kontos zum
zweiten Kalendertag des Monats bzw. (falls dieser Tag
auf ein Wochenende fällt) zum darauffolgenden Werktag
termingerecht sichergestellt werden.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern persön-
lich oder auch telefonisch zur Verfügung.
Änderung der Müllgebühren
Bereits am 09.09.2013 hat der Kreistag des Lahn-Dill-
Kreises eine neue Abfallsatzung beschlossen. Diese tritt
zum 01.01.2014 in Kraft.
Was ändert sich:
Die zentrale Neuerung beinhaltet, dass
sich die Abrechnung nunmehr aus einer Grundgebühr
und einer Leistungsgebühr zusammensetzt und nicht,
wie gewohnt, nach der Anzahl der im Haushalt lebenden
Personen abgerechnet wird. Die Grundgebühr richtet sich
nach Größe und Anzahl der Behälter. Die Leistungsge-
bühr berücksichtigt die Anzahl der Leerungen.
Die Grundgebühr pro Behälter im Jahr (Restmüll 52,16 €
- 120 Liter; 85,26 € - 240 Liter; 322,50 € - 1.100 Liter)
kann nicht beeinflusst werden. Lediglich die Anzahl der
Leerungen ist beeinflussbar. Beim Restabfall werden 13
Leerungen pro Jahr vorausgesetzt und berechnet, beim
Bioabfall sind es 20 Leerungen. Die Kosten der Leis-
tungsgebühr pro Leerung sowie viele weitere Informatio-
nen hierzu können Sie auf der Internetseite der Abfall-
wirtschaft
entnehmen.
Die GBS informiert...
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