GBS Herborn
Magazin 2013
Für alle Fragen zum Thema Rauchwarnmelder steht Ihnen
rund um die Uhr die Hotline der Firma ista zur Verfügung:
0201 / 507 444 97
(lokale Rufnummer, Kosten gemäß Festnetztarif,
Mobilfunk abweichend, max. 42 ct/Min.)
Rauchwarnmelder
Eine vergessene Kerze, die letzte Zigarette im Bett oder
auch ein technischer Defekt können einen Brand mit ver-
heerenden Folgen verursachen. Offenes Feuer führt jedoch
tatsächlich nur selten zu Verletzungen mit tödlicher Folge.
Die hauptsächliche Gefahr für Leib und Leben ist nämlich
kaum wahrnehmbar, denn zu 95% sterben die Betroffe-
nen an giftigen Rauchgasen, die bei einem Brand freige-
setzt werden. Nur wenige Atemzüge davon genügen, um
in tiefe Bewusstlosigkeit zu geraten, die eine Eigenret-
tung unmöglich macht. Und weil auch der Geruchssinn
schläft, ist ein Wohnungsbrand für ruhende Bewohner
ganz besonders gefährlich.
Diese Gefahr soll mit der gesetzlichen Vorgabe minimiert
werden, bis zum 31.12.2014 sämtliche Wohnungen mit
Rauchwarnmeldern auszustatten. Dabei handelt es sich
um unscheinbare kleine Geräte, die an die Decke von Wohn-
und Schlafräumen sowie in der Diele installiert werden.
Sobald der Sensor „echten“ Brandrauch wahrnimmt,
werden die Bewohner mit einem schrillen und durchdrin-
genden Piepton aufgeschreckt und gewarnt, so dass noch
genügend Zeit verbleibt, um die Feuerwehr zu informie-
ren und sich und andere in Sicherheit zu bringen.
Die Rauchwarnmelder gelten als Bestandteil der Miet-
wohnung. Um ihr korrektes Wirken sicherzustellen, sind
sie mit einer unmerklichen Selbsttestfunktion ausgestat-
tet und werden zusätzlich einmal im Jahr überprüft. Von
eigenmächtigen Manipulationen, Reparaturen oder gar
einer Demontage der Geräte ist deshalb unbedingt abzu-
sehen. Bei Störungen steht Ihnen die Hotline der Fa. ISTA
unter der Rufnummer
0201 / 50744497
(24-Stunden-Call-
Center-Service; Kosten gemäß Festnetztarif des Anrufers)
zur
Verfügung.
Der Alarm ist übrigens derart laut, dass selbst Schläfer
mit Ohrstöpseln davon geweckt werden. Aber keine Sor-
ge: Bei ganz normalem Nutzungsverhalten werden die
kleinen Lebensretter weder von Kochdünsten noch von
Zigarettenrauch ausgelöst.
Trinkwasser-Verordnung
Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel über-
haupt und kann nicht ersetzt werden. Täglich werden
circa 125 Liter am Tag und pro Bürger zum Trinken,
Kochen, Waschen, Putzen, Spülen, für Körperpflege und
WC-Spülung u.v.m. verbraucht. Da ist der hohe Anspruch
an den Reinheitsgrad berechtigt, um das aus der Leitung
kommende Wasser sorglos zum Trinken und Zubereiten
von Speisen zu nutzen.
Damit die in der Trinkwasser-Verordnung vorgegebenen
Anforderungen auch wirklich erfüllt werden, wurden Ver-
mieter und Hausverwalter per Novellierung verpflichtet,
ab 2013 die Aufbereitungsanlagen für warmes Wasser
regelmäßig auf Legionellenbefall zu untersuchen. Denn
diese Bakterienart kann schwere Lungenentzündungen
verursachen und vermehrt sich besonders gerne im
Wasser bei Temperaturen zwischen 25° und 50° – da bie-
ten Warmwasser-Leitungen den perfekten Standort.
Bis zum Ende des Jahres werden deshalb sämtliche Ob-
jekte mit Zapfstellen für die laufenden Probeentnahmen
ausgerüstet. Auch wurde bereits ein Labor mit Untersu-
chung der Trinkwasser-Proben beauftragt, über dessen
Ergebnisse die jeweiligen Hausgemeinschaften per Aus-
hang informiert werden. Sie können also auch weiterhin
ganz beruhigt und selbstverständlich Ihren Wasserhahn
aufdrehen und ihren Wasserbedarf decken.
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