GBS-Magazin 2019 - page 4

Eine umfangreiche Themensammlung hat sich die
Bundesregierung in diesem Jahr auf die Agenda ge-
schrieben:
• Reform der Grundsteuer
• Mietrechtsanpassungssgesetz
• Einführung eines Gebäudeenergiegesetzes
• Wohngeldstärkungsgesetz
Der Bundestag hat das Gesetzpaket zur
Grundsteu-
erreform
am 18.10.2019 verabschiedet, die ausste-
hende Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt. Das
Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass
die jetzige Art und Weise der Grundsteuererhebung
in Westdeutschland verfassungswidrig ist, da sie
gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes
(Art. 3 Abs. 1) verstößt. Das größte Problem liegt da-
rin, dass die Erhebung der Steuer auf völlig veralte-
ten Daten basiert. Daher ist die Grundsteuer bis
zum 31.12.2019 zu reformieren. Zur Anwendung
kommt das neue Modell aber erst zum 01.01.2025.
Künftig spielen der Wert des Grundstücks und die
durchschnittliche Miete bei der Berechnung der
Grundsteuer eine maßgebliche Rolle. Zudem wird
es eine Öffnungsklausel für die Bundesländer ge-
ben, damit diese eigene Regelungen beschließen
können. Der GdW Bundesverband deutscher Woh-
nungs- und Immobilienunternehmen e.V. appel-
liert an die Länder, vom ertragsorientierten Bun-
desmodell abzuweichen und sich auf ein einfaches
und unbürokratisches Flächenverfahren als Alter-
native zu einigen.
Das sogenannte
Mietrechtsanpassungsgesetz
ist
zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die wesentlichs-
ten Änderungen waren die Absenkung der Moder-
nisierungsumlage von 11% auf 8% der anrechenba-
ren Kosten. Zudem wurde eine Mieterhöhung bei
Modernisierung auf 3,00 €/m² innerhalb von 6 Jah-
ren begrenzt; bei Mieten unter 7,00 €/m² ist die Er-
höhung für den gleichen Zeitraum auf 2,00 €/m²
kalkuliert. Hier werden gerade die im GdW organi-
sierten Unternehmen in ihrer Investitionsbereit-
schaft deutlich eingeschränkt, ja sogar bestraft. Ha-
ben sie doch in der Vergangenheit schon die
Obergrenzen nicht ausgeschöpft, werden sie jetzt
noch zusätzlich erheblich beeinträchtigt und müs-
sen auf dringend notwendige Maßnahmen sogar
verzichten, da diese wirtschaftlich nicht umsetzbar
sind.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammen-
führung der
Energieeinsparverordnung
(EnEV),
des Energieeinspargesetz (EnergieeinsparG) und
des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) in ein modernes Gebäudeenergiegesetz ist
noch in Arbeit. Immerhin liegt ein neuer Gesetzent-
wurf vor.
Am 18.10.2019 hat der Bundestag der
Wohngeldre-
form
zum 01.01.2020 zugestimmt. Damit wird das
Wohngeld an die allgemeine Entwicklung von Mie-
ten und Einkommen angepasst. Durch diese Re-
form wird die Zahl der berechtigten Empfänger im
Jahr 2020 deutlich steigen. Zudem ist eine Dynami-
sierung des Wohngeldes per Verordnung alle zwei
Jahre vorgesehen. Diese Entscheidung ist, alleine
weil sie schon längst überfällig war, zu begrüßen.
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Wohnen als Hauptthema
Im Jahr 2019 steht das Wohnen im politischen Fokus
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