20.02.2025

Vorverträge für Glasfaserausbau – Wichtige Information

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass uns aus verschiedenen Häusern zugetragen wurde, dass Mitarbeiter der Telekom Vorverträge für Glasfaseranschlüsse anbieten. Leider wurden wir über diese Initiative im Vorfeld nicht informiert. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen dringend empfehlen, diese Vorverträge zu überdenken.

Falls Sie einen Vorvertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der „vorvertraglichen Pflichtinformationen“, die unter anderem Informationen zum Datenschutz, Widerrufsrecht und zur Kommunikationsstrecke beinhalten, sowie einem Produktinformationsblatt und Datenschutzhinweisen, widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag in Kraft tritt, sobald Sie diese Informationen von der Telekom per E-Mail erhalten haben.

Der Widerruf ist auf dem Blatt „Datenschutz und Widerruf“ auf Seite 2 des entsprechenden Dokuments vermerkt. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, und wir empfehlen, eine Bestätigung des Eingangs des Widerrufs anzufordern.

Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, sind Sie verpflichtet, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen, sobald der Ausbau erfolgt, und es könnte mit erheblichen Kosten verbunden sein. In diesem Fall haben Sie keinen Einfluss auf die Wahl des Anbieters.

Aktuell sind in Herborn noch keine Glasfaserleitungen verlegt. Es ist davon auszugehen, dass es noch etwa 3 bis 4 Jahre dauern könnte, bis das Netz flächendeckend verfügbar ist. Sollte der Glasfaserausbau jedoch stattfinden, müsste auch die Verkabelung bis in Ihre Wohnung erfolgen, was zusätzliche Kosten verursachen könnte. In diesem Fall würden wir zuerst die Umsetzbarkeit einzelner Anfragen prüfen.

Bitte informieren Sie sich genau über die Konditionen der Vorverträge und handeln Sie im Zweifelsfall rechtzeitig, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.