GBS-Geschäftsbericht 2016 - page 23

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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016
Im Berichtsjahr 2016 kamen der Aufsichtsrat und
der Vorstand in vier gemeinsamen Sitzungen zu-
sammen. Die konstituierende Aufsichtsratssitzung
fand am 15. Juni 2016 direkt im Anschluss an die
Mitgliederversammlung statt.
Auch der aus den Reihen des Aufsichtsrates ge-
bildete Prüfungsausschuss führte im abgelaufenen
Geschäftsjahr vier Sitzungen durch, in denen sich
keinerlei Beanstandungen ergaben.
Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand re-
gelmäßig und ausführlich über die wirtschaftliche
Lage, die geschäftliche Entwicklung und alle be-
deutenden Geschäftsvorfälle unterrichtet. Bezüg-
lich der Tätigkeiten des Vorstandes ergeben sich
vonseiten des Aufsichtsrates keine Beanstandun-
gen. Die satzungsgemäß erforderlichen Beschlüsse
wurden gefasst.
Der Jahresabschluss 2016 wurde nach den Vor-
schriften des Handelsgesetzbuches, des Genossen-
schaftsgesetzes und der Satzung erstellt. Die Grund-
sätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden
berücksichtigt. Die Bilanzgliederung erfolgte nach
den Grundsätzen für kleine Genossenschaften. Der
Anhang enthält alle erforderlichen Angaben. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2016
gebilligt und empfiehlt der Mitgliederversammlung
dessen Feststellung. Weiterhin folgt derAufsichtsrat
dem Vorschlag des Vorstandes, eine Dividende in
Höhe von 4 % an die Mitglieder auszuschütten.
Die gesetzliche Prüfung für das Jahr 2016 wurde
in der Zeit vom 3. bis 7. April 2017 in den Geschäfts-
räumen der Genossenschaft in Herborn durchge-
führt. Sie schließt unter Einbeziehung des Jahresab-
schlusses zum 31.12.2015 an die am 8. April 2016
beendete vorangegangene gesetzliche Prüfung an.
In einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates der Genossenschaft am
21. April 2017 wurde ausführlich über das Ergebnis
der Prüfung berichtet. Aus dem vom Verband der
Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., Frank­
furt amMain, am 21. April 2017 aufgestellten schrift-
lichen Prüfungsbericht für 2016 haben sich keine
Beanstandungen ergeben.
Einem Vorschlag des Vorstandes folgend sowie
auf Basis der Erkenntnisse der eigenen Prüfung
wurden im Vorfeld die Einstellungen in die gesetz-
liche Rücklage und die Empfehlung zur Verwen-
dung des Bilanzgewinnes gebilligt. Die Rentabilität
war auch im Jahr 2016 gegeben. Durch die vorhan-
denen Finanzreserven ist die Durchführung der ge-
planten Investitions-, Modernisierungs- und In-
standhaltungsmaßnahmen auch im Jahr 2017 nicht
gefährdet.
Mit der Entlastung für das Jahr 2016 endet für
Herrn Jürgen Bepperling zunächst die Mitglied-
schaft im Aufsichtsrat. Er steht jedoch für eine Wie-
derwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitglie-
dern für ihre Unterstützung und Treue sowie bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem
Vorstand für die im Jahr 2016 geleistete Arbeit.
Herborn, im April 2017
Der Vorsitzende
des Aufsichtsrates
Helmut Diehl
V. Bericht des Aufsichtsrates
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