GBS Magazin 2015 - page 8

Beruhigt in den Urlaub starten!
Wer seine Wohnung über Wochen verlässt, sollte sich darum kümmern, dass jemand nach dem Rechten schaut. Aber
auch schon vor der Abreise gilt es, Vorsorge zu treffen, damit während Ihrer Abreise nichts passiert.
Die meisten Menschen fahren doch ohnehin nur zwei
Wochen in Urlaub. Muss man sich da extra Gedanken um
die leerstehende Wohnung machen?
Es ist nicht der Regelfall, aber wir haben doch viele Mieter,
die sechs Wochen Urlaub bei ihren Kindern in Amerika
machen oder einen längeren Kuraufenthalt antreten. Und
auch einige Rentner, die ihren Zweitwohnsitz im Ausland
haben und drei oder vier Monate im Jahr in der Türkei
verbringen.
Und was soll man als Mieter dann tun?
Zunächst einmal alle Elektrogeräte vom Strom nehmen.
Das heißt: Stecker raus von Computer, Fernseher, Kaffee-
maschine und Toaster, um einem unbemerkten Kabel-
brand vorzubeugen. Außerdem den Wasser-Absperrhahn
in Küche und Bad zudrehen. Zum Schutz vor Einbrechern
gilt: Die Türen und Fenster schließen und bitte auch kein
Fenster gekippt lassen. Wer im Erdgeschoss wohnt, soll-
te täglich die Rollläden bewegen. Ein Nachbar sollte
außerdem den Briefkasten leeren. Mein Tipp: Bringen Sie
einen Aufkleber „Bitte keine Werbung“ an.
Was tut der Vermieter, wenn er wegen eines Notfalls die
Wohnung betreten muss?
Bei Gefahr in Verzug muss der Vermieter das Schloss
aufbohren lassen, um den Schaden zu beseitigen.
Bei einem Brand öffnet die Feu-
erwehr die Wohnung sowieso.
Kommt der Mieter aus seinem
Urlaub zurück, muss er sich
erst den Schlüssel des neuen
Wohnungsschlosses bei der Po-
lizei oder dem Vermieter abho-
len. Das ist sehr unangenehm
für ihn. Es macht vieles leichter,
wenn der Mieter bei seiner Ab-
reise einen Ersatzschlüssel für
die Wohnung bei einem Verwandten oder Nachbarn hin-
terlegt und uns als Vermieter darüber informiert.
Machen das alle?
In den meisten Fällen benachrichtigen uns die Mieter lei-
der nicht. Dabei reicht ein kurzes Telefonat oder eine
schnelle E-Mail bei einer längeren Abwesenheit. Dauert
der Urlaub nur ein paar Wochen ist das nicht nötig.
Wie sieht es mit dem Putzdienst aus?
Auch in Abwesenheit muss der Mieter seinen Pflichten
der Hausordnung nachkommen. Er kann zum Beispiel
mit einem Nachbarn tauschen oder jemanden beau… ra-
gen. An vielen Orten erledigt das für wenig Geld das
Wohnservice-Team.
GBS Herborn
Magazin 2016
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Anna Wolochow
Immobilien-Fachwirtin Anna Wolochow ist seit 2007 mit Leib
und Seele im Bereich Vermietung & Mitgliederwesen tätig. Nach
so langer Zeit kennt sie natürlich viele Mitglieder persönlich, das
schätzt sie an ihrer Arbeit besonders. Gleich nach dem Fachabi-
tur hat die gebürtige Siegerländerin bei der GBS Herborn ihre
Ausbildung zur Immobilienkauffrau begonnen.
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