GBS-Magazin 2018 - page 12

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Herborn ist eine Stadt, in der das soziale Miteinan-
der großgeschrieben wird. Und auch uns ist es
wichtig, den nachbarschaftlichen Zusammenhalt
innerhalb unserer Quartiere zu stärken. Dazu ge-
hört aber nicht nur die Einrichtung von Gemein-
schaftsflächen, wie es sie im Außenbereich einiger
unserer Liegenschaften bereits gibt und die viel-
fältige Anlässe zur Begegnung bieten, son-
dern auch ein Interesse an- und und eine
Fürsorge füreinander. Vor allem ein gene-
rationenübergreifender Austausch kann
langfristig das Zusammenleben interessanter
und abwechslungsreicher gestalten. Seien Sie
wachsam, nehmen Sie Rücksicht aufeinan-
der, erkundigen Sie sich nach Ihren Nach-
barn, wenn Sie sie längere Zeit nicht gese-
hen haben, und tauschen Sie sich doch einfach
öfter einmal aus. Das hebt nicht nur die Stimmung,
sondern trägt sicherlich auch dazu bei, Missver-
ständnisse oder Unstimmigkeiten unkompliziert
und schnell aus der Welt zu schaffen.
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Nachbarschaften pflegen
Wer ohne Grund eine Notbremse zieht, einen Feu-
ermelder betätigt oder den Notruf wählt, muss mit
Konsequenzen rechnen. Hohe Kosten entstehen
aber nicht nur, wenn Einsatzfahrzeuge der Feuer-
wehr oder andere Rettungskräfte unnötig ausrü-
cken müssen, sondern auch dann, wenn Firmen
wegen eines vermeintlichen Störfalls einer Aufzug-
anlage gerufen werden, der sich vor Ort als schlech-
ter Scherz entpuppt. Solche üblen Streiche betref-
fen auch uns immer wieder einmal und kosteten
uns zuletzt mehrere Hundert Euro. Sollten sich Vor-
kommnisse dieser Art häufen, werden wir langfristig
gezwungen sein, die Kosten auf die Mieter der be-
treffenden Häuser umzulegen. Daher bitten wir Sie
dringend, wachsam zu sein und uns umgehend über
entsprechende Verstöße in Kenntnis zu setzen.
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Fehlalarm – ein teurer Spaß!
Immer wieder müssen wir zur Kenntnis nehmen,
dass Fahrzeuge unrechtmäßig auf Hauszugangswe-
gen abgestellt werden. Insbesondere betroffen sind
die Häuser im Franzosenweg 31–53. Diese Wege die-
nen jedoch als Feuerwehrzufahrt und für eventuel-
le Notfälle und sind unbedingt freizuhalten. Wir
möchten unsere Mieter daher bitten, zukünftig das
widerrechtliche Parken zu unterlassen und zum
Abstellen ihrer Fahrzeuge die dafür vorgesehenen
Stellflächen und Parkplätze zu verwenden.
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Parken vor Hauseingängen verboten!
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