Mitgliedschaft in der GBS Herborn eG
Wir vergeben unsere Wohnungen ausschließlich an Mitglieder. Sollten Sie sich also für eine Wohnung der GBS Herborn eG interessieren, werden Sie Mitglied bei uns!
Wie werde ich Mitglied?
Grundsätzlich kann jede Person Mitglied in unserer Genossenschaft werden.
Der erste Schritt zu Ihrer Mitgliedschaft ist die Bewerbung bzw. Selbstauskunft. Laden Sie sich einfach das entsprechende Formular herunter oder holen Sie sich während der Geschäftszeiten eine ausgedruckte Version ab und lassen es uns vollständig ausgefüllt zukommen. Haben wir Ihre Angaben erhalten und geprüft, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Im Anschluss entscheidet der Vorstand über Ihre Aufnahme.
Wer Mitglied werden möchte, muss außerdem zwei Geschäftsanteile zu je 310,– EUR erwerben sowie einmalig ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,– EUR entrichten. Ohne diese Zahlung von insgesamt 670,– EUR können wir Ihnen keine Mitgliedschaft gewähren.
Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft in der GBS?
Als Mitglied in unserer Genossenschaft sind Sie zugleich auch Miteigentümer unserer Wohnungen. Auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung haben Sie Stimmrecht und können über wesentliche Punkte mitentscheiden.
Ein Teil der erwirtschafteten Jahresüberschüsse wird je nach Beschlusslage der Mitgliederversammlung als Dividende an unsere Mitglieder ausgezahlt.
Sollten Sie sich dazu entschließen, nicht nur Mitglied zu werden, sondern auch als Mieter bei uns zu leben, bieten wir Ihnen zahlreiche Wohnungen in zentraler Lage zu fairen Konditionen sowie ein Dauerwohnrecht. Darüber hinaus wird unser gesamter Wohnungsbestand kontinuierlich instand gesetzt und modernisiert. Kleinere Reparaturen werden unbürokratisch und schnell von unserem Hausmeisterservice erledigt, an Wochenenden und Feiertagen ist ein Notdienst für Sie eingerichtet.
Bei allen Belangen rund um Miete, Betriebskosten, Reparaturen oder Versicherungsfragen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Seite.
Sie zahlen keine Kaution oder Provision!
Die von Ihnen gezeichneten Genossenschaftsanteile (nicht jedoch das Eintrittsgeld) werden bei Kündigung Ihrer Mitgliedschaft verzinst zurückgezahlt, die Verzinsung erfolgt mit der jährlichen Dividende.
Nähere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung.
Downloads: Satzung | Bewerbungsbogen