Versicherungen

Neben einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen wir für unsere Liegenschaften natürlich über Wohngebäudeversicherungen, die Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm sowie diverse Elementarschäden (z. B. durch Überschwemmungen) abdecken.

Wenden Sie sich im Schadensfall bitte umgehend telefonisch an uns oder nutzen das Online-Formular zur Schadensmeldung.

Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie?

Niemand ist davor gefeit, im täglichen Leben Schaden anzurichten bzw. durch eigenes Verschulden andere Menschen in ihrer Gesundheit, in ihrem Eigentum und in ihrem Vermögen zu schädigen.

Werfen Sie beispielsweise eine Zigarette in einen Mülleimer, dessen Inhalt entzündet sich und der so entstehende Brand greift auf Hausrat und Gebäude Ihres Vermieters über, sind Sie haftbar. Gleiches gilt, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer (nicht jedoch als Autofahrer) unachtsam die Straße überqueren, ein Autofahrer Ihnen ausweichen muss und dabei einen Unfall verursacht. Haften müssen außerdem Eltern, deren minderjährige Kinder unbeaufsichtigt einen Schaden verursachen. Es ließen sich weitere Beispiele aufzählen.

Eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen ist daher die Privathaftpflicht-Versicherung. Nur mit ihr sind Sie bei eigenem schuldhaften Handeln gegenüber Dritten abgesichert. Machen Geschädigte Ihnen gegenüber Ansprüche geltend und Sie verfügen nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, kann das – je nach Schaden – schlimmstenfalls Ihren Ruin bedeuten. Daher empfehlen wir unseren Mietern dringend den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, die alle zur Familie des Versicherungsnehmers gehörenden Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft einschließt. In der Regel sind auch volljährige Kinder weiterhin mitversichert, wenn sie unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs- oder Schulausbildung befinden. Die Altersgrenze kann hier jedoch variieren.

Tierbesitzer sollten beachten, dass der Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflicht-Versicherung nicht für Hunde gilt – diese müssen also separat versichert werden.

Über die Privathaftpflicht-Versicherung hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der Wohnung, im Keller, im Dachboden oder in der Garage sowie Wertsachen und Bargeld.

Da das Leistungsangebot der Versicherer vielfältig und sehr unterschiedlich ist, sollten Sie sich umfassend über die für Sie wichtigen und interessanten Einschlüsse informieren. Standardmäßig werden in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus abdeckt. Machen Sie sich aber unbedingt rechtzeitig schlau, damit Sie im Schadensfall nicht gesagt bekommen, dass dieser Schaden in der Basisdeckung nicht versichert ist.

Was sollten Sie noch beachten?

Wir weisen unsere Mieter ausdrücklich darauf hin, dass wir für Glasbruchschäden an Tür- und Fensterscheiben nicht aufkommen – es sei denn, sie sind nachweislich Folge eines Sturms.
Da Glasbruchschäden an angemieteten Wohnungen auch nicht durch die Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind, empfehlen wir Ihnen dringend zu prüfen, ob die Regulierung solcher Schäden in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, eine Glasbruchversicherung abzuschließen, die auch Schäden an der Isolierverglasung abdeckt. Denn die Kosten für eine neue Isolierglasscheibe in normaler Größe (ohne Einbau) belaufen sich derzeit auf rund 230,– Euro, die Sie ohne Versicherungsschutz selbst begleichen müssten.