Sie suchen eine Wohnung?
Wir beraten Sie gern!

Ob klein oder groß, ob ruhig oder mittendrin, ob ebenerdig oder obenauf, ob für Singles, Familien oder Senioren – wir haben Wohnungen für die verschiedensten Bedürfnisse in unserem Programm.

Rufen Sie uns zu unseren telefonischen Sprechzeiten an und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob Ihre Wünsche und Vorstellungen mit unserem Angebot vereinbar sind.

Wie bekomme ich eine Wohnung?

Sollte eine unserer Wohnungen frei werden, führen wir gegebenenfalls zunächst Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durch. Im Anschluss bieten wir die Wohnung für eine Neuvermietung an.

Wenn Sie eine Wohnung suchen, melden Sie sich am besten umgehend bei uns, denn der Vergabe unserer Wohnungen liegt eine Warteliste zugrunde. Und: Unsere Mitglieder werden vorrangig bedient!

Zwar können Sie sich auch als Nicht-Mitglied registrieren lassen, haben letztlich aber als Mitglied deutlich bessere Chancen, in absehbarer Zeit auch tatsächlich eine passende Wohnung angeboten zu bekommen. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Spätestens um eine Wohnung anzumieten, müssen Sie Mitglied werden, einmalig ein Eintrittsgeld von 50,– EUR entrichten und verpflichtend Genossenschaftsanteile erwerben – die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung.

Wohnungen bis 60m²
5 Anteile zu je 310,– EUR
= 1.550,– EUR

(2 Pflichtanteile bei Eintritt in die Genossenschaft zzgl. 3 weiterer Anteile)
Wohnungen bis 70m²
6 Anteile zu je 310,– EUR
= 1.860,– EUR

(2 Pflichtanteile bei Eintritt in die Genossenschaft zzgl. 4 weiterer Anteile)
Wohnungen ab 70m²

7 Anteile zu je 310,– EUR
= 2.170,– EUR

(2 Pflichtanteile bei Eintritt in die Genossenschaft zzgl. 5 weiterer Anteile)
Um Ihnen eine Wohnung vermieten zu können, benötigen wir außerdem eine Einzugsermächtigung für alle Zahlungsverpflichtungen aus dem Miet- und Nutzungsverhältnis sowie eine gültige Bescheinigung über die Wohnberechtigung gemäß § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes. Diese muss bei der Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen verpflichtend vorgelegt werden und ist bei der Stadtverwaltung Herborn (Bürgerbüro) zu beantragen.