Betriebskosten

Als Betriebskosten gelten alle Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des jeweiligen Objektes laufend entstehen. Für den Mieter bedeutet dies, dass als Betriebskosten alle Kosten zu verstehen sind, die über die vereinbarte Grundmiete hinaus durch die Nutzung einer Wohnung bzw. eines Gebäudes anfallen und ihm in Rechnung gestellt werden.
In der Betriebskostenverordnung regelt der Gesetzgeber klar, welche Betriebskosten zusätzlich zur Miete auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Die GBS Herborn eG legt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung folgende Kosten auf die Mieter um:

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer, Straßenausbaubeiträge)
  • Kosten der Wasserversorgung (einschließlich der Anmietung und Eichung von Wasserzählern sowie der Wartung von Wassermengenreglern) und Entwässerung
  • Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage
  • Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
  • Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser
  • Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen, Gaseinzelfeuerstätten, Elektrospeicheröfen und Warmwassergeräten
  • Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  • Kosten des Betriebs des Personen- und Lastenaufzugs (Betriebsstrom, Überwachung, Wartung)
  • Kosten der Straßenreinigung einschließlich Winterdienst
  • Kosten der Müllbeseitigung
  • Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Kosten der Gartenpflege
  • Kosten der Beleuchtung und Allgemeinstromversorgung
  • Kosten der Schornsteinreinigung
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung sowie sonstige Elementarschäden
  • Kosten für den Hauswart
  • Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage bzw. der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage oder einer Gemeinschaftsantennenanlage
  • sonstige Betriebskosten
    • Kosten der Wartung von Notstromaggregaten
    • Kosten des Betriebsstroms sowie der Reinigung und Wartung von zentralen Entlüftungsanlagen
    • Kosten der Wartung von feuerschutz- und Blitzschutzanlagen sowie Feuerlöschanlagen einschließlich Austausch des Löschmittels
    • Kosten der Wartung von CO2-Warnanlagen und Rauchwarnmeldern
    • Kosten der Reinigung und Wartung von Wasserdruckregulierungsanlagen und Wasserfiltern
    • Kosten der Reinigung von Dachrinnen und Lichtschächten
    • Kosten der Sicherheit und Bewachung
    • Kosten der Überwachung und Wartung sowie der Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen
    • Wartung der Schließzylinder
    • Sperrmüllabfuhr

Hierbei handelt es sich um eine vollumfängliche Auflistung aller prinzipiell umlagefähigen Betriebskosten wie sie auch in unseren Dauernutzungsverträgen enthalten ist. Sie dient dazu, unsere Mieter möglichst umfassend zu informieren. Zu beachten ist allerdings, dass einzelne Punkte unter Umständen im betreffenden Mietobjekt nicht relevant sind, weil es beispielsweise keinen Lastenaufzug gibt oder die Mieter die Reinigung der Flure und Treppenhäuser selbst durchführen.
Was genau wir Ihnen berechnen, ist der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen, die Sie von uns einmal im Jahr (jeweils für das abgelaufene Jahr) erhalten. Aus dieser wird auch der Verrechnungsschlüssel ersichtlich, nach dem die Betriebskosten anteilig auf die gesamte Hausgemeinschaft aufgeteilt werden.

Wichtig: Strom ist Mietersache!
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Kosten für den Stromverbrauch in Ihrer Wohnung nicht in den Betriebskosten enthalten sind: Zwar rechnen wir die Kosten für den sogenannten Allgemeinstrom – also beispielsweise für die Beleuchtung des Eingangsbereiches, der Flure und Treppenhäuser sowie der Keller- und sonstigen Gemeinschaftsräume – über die Betriebskosten ab, für die Stromversorgung in der eigenen Wohnung sind jedoch die Mieter selbst verantwortlich. Sie müssen also beim Einzug einen Stromanbieter wählen und den betreffenden Vertrag bei Ihrem Auszug fristgerecht kündigen.