14.03.2024

Hinweise zur Fernsehversorgung ab 01.07.2024

Eventuell haben Sie es schon durch die Medien mitbekommen: Ab 01.07.2024 gibt es gesetzliche Änderungen im Bereich der Fernsehversorgung. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass die Kosten für die Fernsehversorgung nicht mehr über die Nebenkosten der Mieter abgerechnet werden dürfen. Hintergrund ist, dass jeder Mieter frei wählen soll, auf welche Weise er sein Fernsehprogramm empfängt.

Was ändert sich für die Mieter der GBS?

Im Prinzip ändert sich nichts.

Nach Verhandlungsgesprächen mit der Firma Pyür sowie der Firma Vodafone (betrifft nur die Liegenschaften im Walkmühlenweg) haben wir uns dazu entschlossen, die Fernsehversorgung weiterhin aufrecht zu erhalten.

Das bedeutet, wir stellen unseren Mietern die Fernsehversorgung im bisherigen Umfang kostenlos zur Verfügung.

Es besteht also keinerlei Handlungsbedarf.