07.11.2022

So viel Plus bringt das „Wohngeld-Plus“

Von den Entlastungen können viele Haushalte profitieren. Die Einkommensgrenzen für eine Förderung steigen.

So viel Plus bringt das „Wohngeld-Plus“ – GBS Herborn

Im Jahr 2023 wird das Wohngeld aufgestockt.

Heizkostenkomponente, Klimakomponente, Einkommens­höchst­grenzen: Der Gesetzgeber stockt 2023 das Wohngeld auf und unterstützt damit mehr Haushalte. Gut eine Million Haushalte, deren Einkommen bisher zu hoch ist, soll durch das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ Anspruch auf den staatlichen Zuschuss erhalten. Zudem soll eine Vielzahl aus der Grundsicherung oder Sozialhilfe hin zum Wohngeld wechseln. Was springt für Haushalte unter dem Strich heraus, wenn das Gesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt?

Deutliches Plus: Haushalte, in denen schon bisher alle Haushalts­mitglieder wohngeldberechtigt sind, bekommen laut Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Schnitt rund 190 Euro mehr Wohngeld pro Monat. Das bedeutet durchschnittlich etwa eine Verdoppelung auf 370 Euro je Haushalt. Je nach Haushaltsgröße wirkt sich die Reform aber sehr unterschiedlich aus. Im Mittel erhalten „reine“ Wohngeldhaushalte – davon ist die Rede, wenn jedes Haushaltsmitglied Anspruch auf Wohngeld hat – laut IW insgesamt 210 Euro.

Einkommensgrenzen: „Durch die Ausweitung der Leistungen verschieben sich die Einkommens­höchstgrenzen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch besteht, nach oben“, erklärt Ralph Henger, Experte für Wohnungspolitik am Institut der deutschen Wirtschaft. Ein Single-Haushalt im teuren München etwa darf bisher höchstens ein monatliches Bruttoeinkommen von 1797 Euro haben. Mit der neuen Regelung sind es 2301 Euro. Für einen vierköpfigen Wohngeld-Haushalt in München steigt das Brutto-Maximaleinkommen laut IW von 3697 auf 5077 Euro.

Heizkostenkomponente: „Die stärkste Wirkung auf die Leistungs­ansprüche sowie die Reichweite des Wohngeldes entfaltet die dauerhafte Heizkostenkomponente. Zusammen mit der CO2-Entlastungs­komponente werden nun 2,30 Euro pro Quadratmeter Wohnrichtfläche pauschal für alle Wohngeld­haushalte als Heizkosten angesetzt“, erklärt IW-Ökonom Henger. Die Kosten werden nicht eins zu eins vom Staat übernommen, sondern bei der Berechnung des Wohngeldes zur Miete oder Belastung hinzugerechnet.

Heizkostenzuschuss: Der Staat entlastet Wohngeld-Haushalte 2022 durch einen zweiten Heizkosten­zuschuss. Anspruch darauf hat, wem für mindestens einen der Monate von September bis Dezember Wohngeld bewilligt worden ist – oder noch wird. Ein-Personen-Haushalte erhalten einmalig 415 Euro, bei zwei wohngeldberechtigten Haushaltsmitgliedern beträgt der Zuschuss 540 Euro, für jedes weitere Haushalts­mitglied gibt es 100 Euro. Der Anspruch auf Wohngeld beginnt – sofern die Voraus­setzungen dafür erfüllt sind – am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Stichtag, um den Heizkostenzuschuss noch zu bekommen, ist also der 31. Dezember 2022.

Klimakomponente: Die Höchstbeträge in den sogenannten Mietstufen werden nach den Überlegungen der Bundesregierung um die Klima­komponente aufgestockt. Für einen Ein-Personen-Haushalt steigt der Mietbetrag, der maximal bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wird, um 19,20 Euro, für einen Vier-Personen-Haushalt erhöht er sich um 34,40 Euro. Die Klimakomponente kommt Haushalten zugute, deren Miete über dem jeweils geltenden Höchstbetrag liegt.

Von Manfred Fischer