Mitgliederversammlung

Das zentrale Gremium der Genossenschaft zur demokratischen Willensbildung ist die ordentliche Mitgliederversammlung, die einmal jährlich stattfindet und zu der alle Genossenschaftsmitglieder einzuladen sind.

Im Rahmen dieser Veranstaltung legt der Vorstand den anwesenden Mitgliedern den Jahresabschluss dar, wie er zuvor bereits im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht veröffentlicht wurde. Der Aufsichtsrat berichtet ebenfalls über seine Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Bei Abstimmungen über die im Genossenschaftsgesetz sowie in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten ist jedes Mitglied berechtigt, eine Stimme abzugeben.

Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über folgende Punkte:

  • Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Verwendung des Bilanzgewinnes
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
  • Satzungsänderungen

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