Wichtige Meldungen an den Vermieter
Veränderungen im Leben betreffen oft nicht nur die Menschen selbst, sondern können unter Umständen auch für uns als Vermieter wichtig sein. Im Folgenden haben wir für Sie einige Punkte zusammengestellt, von denen Sie uns nach Möglichkeit in Kenntnis setzen sollten, damit wir eine reibungslose Abwicklung der gemeinsamen Angelegenheiten gewährleisten können.
Meldung bei Auszug, Namensänderung oder Tod
Eine Eheschließung, eine Scheidung, der Auszug oder der Tod eines Partners sind einschneidende Ereignisse, die natürlich zunächst Ihre Privatangelegenheit sind. Dennoch ergeben sich daraus neue Umstände, die wir als Vermieter nur berücksichtigen können, wenn Sie uns über die Veränderungen informieren.
Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie gegebenenfalls weiterhin Briefe mit falschem Namen, Briefe an bereits Verstorbene oder Briefe an längst Weggezogene. Für Sie ist dies äußerst unangenehm und für uns eine peinliche Situation. Deshalb informieren Sie uns einfach kurz, gerne telefonisch, falls sich an Ihrer Wohnsituation etwas ändert. Wir erklären Ihnen gerne, welchen Nachweis wir benötigen.
Verhalten bei festgestelltem Mangel
Ihr Wasserhahn tropft, die Heizung wird nicht richtig warm oder der Rollladen ist defekt? Dann ist eine Reparatur notwendig. Damit wir diese zeitnah veranlassen können, melden Sie den Schaden bitte umgehend in unserer Geschäftsstelle. An Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen der Notdienst zur Verfügung.
Was tun bei längerer Abwesenheit?
Planen Sie einen mehrwöchigen Sommerurlaub oder einen längeren Auslandsaufenthalt, informieren Sie bitte sowohl uns als auch die anderen Mietparteien im Haus darüber. So können im Interesse Ihrer Hausgemeinschaft die Reinigungsdienste der kleinen und großen Hauswoche rechtzeitig umverteilt werden und für uns als Vermieter ist sichergestellt, dass wir – etwa im Fall eines Wasserschadens – trotz Ihrer Abwesenheit Zutritt zu Ihrer Wohnung erhalten und Ihnen böse Überraschungen nach Ihrer Rückkehr erspart bleiben.