Umgang mit Rauchwarnmeldern
Im Jahr 2005 führte das Land Hessen die Rauchmelderpflicht ein. Zunächst galt sie nur für Neubauten, in einem zweiten Schritt erfolgte dann aber auch die Verpflichtung zur Nachrüstung aller Bestandswohnungen. Gemäß dieser Regelung sind heute alle unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Für die Installation, die regelmäßige Wartung und gegebenenfalls den Austausch defekter Geräte ist in unseren Liegenschaften die Firma ista zuständig. In einer Informationsbroschüre hat sie die wichtigsten Fakten zu den in unseren Wohnungen installierten Rauchwarnmeldern fumonic® 3 – unter anderem eine Auflistung der verschiedenen Signale und ihre Bedeutung – für Sie zusammengestellt.