Umgang mit Rauchwarnmeldern

Im Jahr 2005 führte das Land Hessen die Rauch­melder­pflicht ein. Zunächst galt sie nur für Neubauten, in einem zweiten Schritt erfolgte dann aber auch die Verpflichtung zur Nach­rüstung aller Bestands­wohnungen. Gemäß dieser Regelung sind heute alle unsere Wohnungen mit Rauch­warn­meldern ausgestattet.

Für die Installation, die regelmäßige Wartung und gegebenenfalls den Austausch defekter Geräte ist in unseren Liegen­schaften die Firma ista zuständig. In einer Informationsbroschüre hat sie die wichtigsten Fakten zu den in unseren Wohnungen installierten Rauch­warn­meldern fumonic® 3 – unter anderem eine Auflistung der verschiedenen Signale und ihre Bedeutung – für Sie zusammengestellt.