Wohnungsnot und hohe Baukosten

Kann die Novelle der Hessischen Bauordnung Abhilfe schaffen?

Januar 2018 – Dass der Wohnungsbau in Hessen dringend angekurbelt und mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden muss, ist unumstritten. Nach Informationen unseres Regionalverbandes, des VdW südwest, werden in den Ballungszentren und Universitätsstädten bis zum Jahr 2020 jährlich 37.000 neue Wohnungen benötigt, fertiggestellt werden aber nur rund 20.000. Um den Wohnungsbau anzukurbeln hat die Hessische Landesregierung in den letzten Jahren bereits die Mittel aufgestockt und im Oktober 2017 einen „Masterplan Wohnen in Hessen“ auf den Weg gebracht.

Nun soll mit einer Überarbeitung bzw. Anpassung der Hessischen Bauordnung (HBO) auch rechtlich ein Rahmen geschaffen werden, der langfristig zu einer Beschleunigung und Verschlankung von Verfahren und der Senkung von Baukosten und damit letztlich zu einer gesteigerten Bautätigkeit beitragen soll. Ein entsprechender Entwurf wurde im November 2017 im Hessischen Landtag eingebracht – am 8. Januar 2018 fand die parlamentarische Anhörung statt.

Vonseiten des VdW südwest hieß es dazu, die vorgelegte Fassung könne zwar als Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, sei aber noch nicht ausreichend, um das Baurecht in Hessen tatsächlich zukunftsfähig zu gestalten.

Positiv bewertete Verbandsdirektor Dr. Axel Tausendpfund die geplante Einführung eines elektronischen Baugenehmigungsverfahrens, das die Abläufe zukünftig erheblich erleichtern soll. Demgegenüber sei allerdings negativ zu bewerten, dass eine ganze Reihe neuer Paragraphen die Verfahren zum Teil komplexer gestalte als bisher. Zu begrüßen sei hingegen die Lockerung der Vorgaben bezüglich der Stellplatzpflicht, die es Kommunen ermöglichen soll, Gebäude aufzustocken, ohne zwingend zusätzliche Parkflächen schaffen zu müssen. Auf den Bau von Pkw-Stellplätzen soll zukünftig auch dann verzichtet werden dürfen, wenn stattdessen Fahrradstellplätze eingerichtet werden.

 

© Shutterstock / benik.at

Ein Punkt, der vonseiten der Wohnungswirtschaft als problematisch erachtet wird, ist die Tatsache, dass der Entwurf nach wie vor keine Möglichkeiten zur Einführung und Umsetzung des seriellen und modularen Bauens biete. Bereits seit einiger Zeit weisen Experten, etwa Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen, auf das enorme Potenzial eines solchen systematisierten Bauens hin. Module – zum Beispiel Badzellen oder sogenannte Sandwich-Paneele für die Fassade – könnten industriell vorgefertigt werden und müssten auf der Baustelle nur noch montiert werden. Ein hohes Maß an Standardisierung spare nicht nur Zeit, sondern auch Kosten und trage so letztlich dazu bei, die Mietpreise auf einem sozialverträglichen Niveau zu halten. Zudem stelle eine Genehmigung sogenannter Typenbauten für Kommunen eine enorme Entlastung dar, da für Bauten dieser Art nicht mehr in jeder Kommune eine eigene Genehmigung eingeholt werden müsse.

Während beispielweise die nordrhein-westfälische Landesbauordnung ein solches Instrument bereits enthalte, seien Richtlinien für Systembauten in Hessen bisher nicht verankert und das serielle und modulare Bauen deshalb derzeit nicht mit der Hessischen Bauordnung vereinbar. Bedauerlicherweise wird auch die Novelle der HBO bezüglich dieses Punktes keinen Fortschritt bringen. Daher resümiert Dr. Axel Tausendpfund, die Politik nutze mit dem vorgelegten Entwurf die Chance auf eine zukunftsfähige Anpassung des hessischen Baurechts nur in Teilen.