02.12.2022 / Quelle: Mittelhessen.de / Artikel auf Mittelhessen.de lesen
Stadtwerke Herborn: Wie funktioniert die Soforthilfe?
Der Bund übernimmt einen Teil der Kosten für Gas und Wärme. Was heißt das in der Praxis? Was müssen Verbraucher tun? Vertreter der Stadtwerke Herborn geben Antworten.
Von Christian Hoge / Redakteur Dillenburg
HERBORN – Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas und Wärme auf den Weg gebracht. Was heißt das konkret für Kunden der Stadtwerke in Herborn? Was müssen sie tun?
Die Antwort auf die zweite Frage ist kurz: nichts. Die kurzfristige Entlastung erfolgt automatisch. „Es würde keinen Sinn machen, wenn jetzt Millionen Menschen Anträge stellen. Wir sind gebündelte Antragsteller“, hält Stadtwerke-Geschäftsführer Jürgen Bepperling fest.
In der Zentrale im Walkmühlenweg klingelt das Telefon nach wie vor unaufhörlich. Oft geht es um den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme, der eigentlich zum 31. des Monats fällig wäre. Die Stadtwerke ziehen diesen nun aber nicht ein. Die Idee dahinter: eine möglichst zeitnahe Entlastung.
Als Grundlage dienen die Zahlen aus dem September
Dabei sorgten allerdings zwei Punkte immer wieder für Rückfragen, berichtet Bepperlings Kollege Markus Christ. Zum einen sorgt das Datum hin und wieder für Irritationen: Wenn eine Abbuchung am 1. Dezember auf dem Konto erscheine, handele es sich um den Abschlag für den Monat November. Zum anderen beziehe sich die Soforthilfe nur auf Gas und Wärme – Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser werden nach wie vor fällig und abgebucht. Es würde keinen Sinn machen, wenn jetzt Millionen Menschen Anträge stellen. Wir sind gebündelte Antragsteller.
Jürgen Bepperling
Archivfoto: Christian Plaum
Viele der Fragen drehten sich auch darum, wie die Entlastung berechnet werde, sagt Bepperling. Dafür gibt es eine Formel, für die Zahlen aus dem September herangezogen werden. So solle „möglicher Schindluder“ vermieden werden, merkt Christ an. Bei Wärme kommen zum September-Abschlag 20 Prozent hinzu. Der Betrag wird dann mit der Jahresabrechnung im Januar gutgeschrieben.
Das gilt auch für Gas – wobei die Rechnung etwas komplizierter ist: Ein Zwölftel der Verbrauchsprognose für das Jahr 2022 (Stand: September) wird mit dem Gaspreis verrechnet, der im Dezember gilt – dazu kommt wiederum ein Zwölftel des jährlichen Grundpreises. Das heißt: Der Staat übernimmt nicht den Gasverbrauch in diesem Dezember – etwas, das die Mitarbeiter der Stadtwerke auch am Telefon immer wieder richtigstellen müssen.